Erwerb/Verkauf

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Allgemeine Informationen für Käufer

Notarielle Aufwendungen - Dies sind die Kosten für die Erstellung der Urkunden in Spanien, die "Escritura" genannt werden. Die Notargebühren basieren auf dem Verkaufspreis, der in der "Escritura" der Immobilie angegeben ist.

Registrierungskosten - Eine Standardgebühr, die auch auf dem Verkaufspreis in den Urkunden basiert. Diese Kosten können je nach Gemeinde variieren.

Verwaltung - Die Gestoria ist eine Art Verwalter der wie ein Buchhalter agiert, der Steuerzahlungen und Behördengänge erledigt, um die Eigentumsurkunden und Hypotheken zu formalisieren. Diese können auch alle Formalitäten erledigen und berechnen normalerweise etwa 1% des Verkaufspreises.

Grunderwerbsteuer - Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie muss der Käufer die Grunderwerbsteuer entrichten. Die Grunderwerbsteuer ist eine von Region zu Region unterschiedliche Steuer.

→ Information für Neubauten - Beim Kauf einer Neubauimmobilie zahlen Sie anstelle der normalen Grunderwerbsteuer eine IVA / Mehrwertsteuer von 10%. Darüber hinaus zahlen Sie eine Steuer auf dokumentierte Rechtsakte, genannt IAJD.

Allgemeine Informationen für Verkäufer

Maklerprovision - Wenn Sie eine Immobilie über einen Immobilienmakler verkaufen, wird eine Maklerprovision fällig. Immobilienmakler berechnen in Spanien in der Regel eine Provision von rund 5%. Der Verkäufer kann die Provision der Agentur von der Kapitalertragsteuer abziehen.

Als Verkäufer möchten Sie möglicherweise die Dienstleistungen der Agentur erfragen. Diese sollte auch über das juristische Know-how verfügen, Optionsverträge abzuschließen, Steuernummern beantragen sowie Kundendienstleistungen wie die Änderung der Versorgungsverträge und Gemeindekosten an den neuen Eigentümer zu übertragen. Verkäufer können ihre Immobilie über mehrere Immobilienmakler bewerben. Einige Makler möchten dem Verkäufer jedoch anbieten, ausschließlich über sie zu verkaufen, indem sie sich bereit erklären, eine geringere Provision anzusetzen.

Kapitalertragsteuer - Der Verkäufer einer Liegenschaft zahlt keine Kapitalertragsteuer wenn er nachweisslich mindestens 3 Jahre offiziell dort gewohnt hat und älter als 65 Jahre ist. Von der Kapitalertragsteuer können alle behördlichen Rechnungen in Bezug auf den Erwerb der Immobilie, wie Renovierungskosten, Notarkosten, Anwaltskosten und Maklergebühren, abgezogen werden.

→ Einkommensteuerrückstellung - Wenn der Verkäufer nicht in Spanien ansässig ist, muss er eine Einkommensteuerrückstellung in Höhe von 3% an das Finanzamt leisten, um alle aus dem Verkauf resultierenden Steuern zu decken. Der Verkäufer kann jedoch eine Rückerstattung verlangen, wenn er der Ansicht ist, dass seine Steuerschuld weniger als 3% beträgt.

Energieausweis - Ab dem 1. Juni 2013 benötigen nach spanischem Recht alle Immobilienbesitzer, die ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, einen Energieausweis. Diese Zertifikate müssen von einem Architekten, Vermessungsingenieuren oder technischen Hausingenieuren ausgestellt werden. Die Kosten für ein solches Zertifikat können je nach Größe der Immobilie variieren. Die Rechnung für dieses Zertifikat kann auch von der Kapitalertragsteuer abgezogen werden.

Plusvalía - Die Plusvalía ist eine Steuer auf die Wertsteigerung des Grundstücks, auf dem sich die Immobilie befindet. Diese wird an das örtliche Rathaus gezahlt. Die Plusvalía wird auf der Grundlage von 3 Faktoren berechnet: Die Dauer des Eigentums, der Standort der Immobilie und der Kataster Grundwert. Sie kann im Rathaus der Gemeinde angefordert werden. Laut Gesetz muss die Mehrwertsteuer vom Verkäufer bezahlt werden. Jedoch kann diese auch vom Käufer getragen werden , sollte dieser zustimmen.


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